Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,19799
BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95 (https://dejure.org/1995,19799)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 2 B 44.95 (https://dejure.org/1995,19799)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 2 B 44.95 (https://dejure.org/1995,19799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,19799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Der grundlegende rechtssystematische Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Mit einem derartigen Vorbringen kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 2 B 137.92 - ).
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 30 [BVerwG 30.08.1961 - IV C 86/58]).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 2 B 143.94

    Streitwert - Versetzung in Ruhestand - Beamter auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Der Senat geht davon aus, daß ein "den Zeitpunkt einer Versetzung in den Ruhestand" betreffendes Verfahren allgemein dann vorliegt, wenn in dem Verfahren ein die Versetzung in den Ruhestand aussprechender Verwaltungsakt angegriffen und damit der Zeitpunkt des Beginns des Ruhestandes im Streit ist (Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 143.94 -).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Das ist aber für die Frage der Abweichung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1995 - 2 B 44.95
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht